Ab dem 27. Mai 2025 beginnt Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp, damit, öffentliche Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer für das Training eigener KI-Modelle zu verwenden. Das betrifft unter anderem Posts, Kommentare, Profilbilder und andere öffentlich sichtbare Inhalte. Wer dem nicht aktiv widerspricht, stimmt dieser Nutzung automatisch zu.
Viele Unternehmen hoffen, dass der Datenschutz mit der neuen Bundesregierung einfacher wird oder sogar an Bedeutung verliert. Die Annahme, dass weniger Bürokratie automatisch geringere Anforderungen bedeutet, ist jedoch trügerisch.
In Europa wächst die Sorge, dass Daten, die sich auf Systemen amerikanischer Anbieter befinden, nicht immer frei zugänglich oder unter europäischer Kontrolle bleiben könnten.
Immer wieder werden wir gefragt, welche Regelungen getroffen werden müssen, um bei Firmenveranstaltungen (Tag der offenen Tür, Betriebsfeiern etc.) Fotos und Videoaufnahmen datenschutzkonform anfertigen zu dürfen. Die Fragen sind berechtigt, denn für die Aufnahmen von Fotos oder Videos bei Firmenveranstaltungen gibt es datenschutzrechtliche Regeln, die vom Unternehmen dringend beachtet werden müssen. Im Folgenden eine Übersicht über die Grundlagen und Empfehlungen für mögliche Umsetzungen.
Meetings aufzeichnen, automatisch transkribieren lassen und danach per KI zusammenfassen – das klingt nach Effizienzgewinn und besserer Dokumentation. Viele Tools bieten diese Funktion inzwischen an, Microsoft Copilot für Teams ist nur ein Beispiel. Doch ist das rechtlich und datenschutztechnisch unbedenklich?
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