Ab dem 27.05. kann man widersprechen: Meta, KI und die eigenen Daten

Ab dem 27. Mai 2025 beginnt Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp, damit, öffentliche Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer für das Training eigener KI-Modelle zu verwenden. Das betrifft unter anderem Posts, Kommentare, Profilbilder und andere öffentlich sichtbare Inhalte. Wer dem nicht aktiv widerspricht, stimmt dieser Nutzung automatisch zu.

Warum ist das relevant?

Meta entwickelt eigene Sprachmodelle wie „Meta AI“ und „LLaMA“. Diese Modelle sollen durch massenhaft Daten trainiert werden – darunter auch öffentliche Inhalte von Millionen von Profilen.
Sobald Inhalte Teil des Trainings geworden sind, können sie nicht mehr entfernt werden. Die Entscheidung, ob die eigenen Inhalte dafür verwendet werden dürfen, sollte daher bewusst getroffen werden.

Welche Daten sind betroffen?

Für das KI-Training verwendet Meta laut eigener Angaben:

  • öffentliche Beiträge und Kommentare auf Facebook und Instagram

  • Profilinformationen wie Name und Profilbild

  • Interaktionen mit KI-Funktionen innerhalb der Plattformen

Nicht betroffen sind private Nachrichten, z. B. in WhatsApp oder im Messenger – es sei denn, man nutzt dort explizit KI-Funktionen (z. B. Meta AI).

Wie kann man widersprechen?

Meta stellt Online-Formulare bereit, über die man der Verwendung der eigenen Daten widersprechen kann. Das ist unkompliziert, sollte aber für jedes betroffene Konto separat erfolgen.

Facebook:

  1. Über das Profil zu „Einstellungen & Privatsphäre“ wechseln

  2. Unter „Einstellungen“ → „Datenschutzrichtlinie“ den Abschnitt zum Widerspruch suchen

  3. Dort dem Link zum Widerspruchsformular folgen

  4. Die Frage zur „KI bei Meta“ mit Ja beantworten

  5. Die eigene E-Mail-Adresse angeben und das Formular abschicken

Instagram:

  1. Profil öffnen, Einstellungen aufrufen

  2. Unter „Info“ → „Datenschutzrichtlinie“ ebenfalls den Link zum Widerspruch anklicken

  3. Auch hier: Frage beantworten, Mailadresse angeben, absenden

Tipp: Die Formulare funktionieren auch im Browser – teils schneller als in der App.


Was passiert nach dem Widerspruch?

Nach Absenden des Widerspruchs verschickt Meta eine Bestätigung per E-Mail.
Ab diesem Zeitpunkt werden die betroffenen Daten nicht mehr für KI-Zwecke genutzt. Bereits verarbeitete Inhalte bleiben allerdings Teil des KI-Modells – ein Rückgängigmachen ist technisch nicht vorgesehen.

Muss man widersprechen?

Nein – man kann, aber man muss nicht.
Die Entscheidung hängt vom eigenen Umgang mit digitalen Plattformen und persönlichen Datenschutzvorstellungen ab. Manche Nutzer:innen möchten ihre Inhalte bewusst nicht für KI-Zwecke freigeben, andere sehen darin kein Problem oder möchten bewusst beitragen.


Fazit

Meta nutzt öffentlich sichtbare Inhalte für das Training von KI – und das künftig in großem Umfang.
Man kann dieser Nutzung widersprechen und so festlegen, wie mit den eigenen Daten umgegangen wird.
Der Prozess ist einfach – und der richtige Moment dafür ist jetzt.


Weiterführender Link:
Ausführlicher Artikel bei netzpolitik.org → Jetzt widersprechen oder für immer schweigen


Hinweis: Dieser Beitrag dient der Aufklärung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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