LinkedIn, § 7 UWG, DSGVO & Co.: Was erlaubt ist – und wie man sich wehren kann
Wer kennt es nicht? Fast täglich landen Mails im Postfach, oft nach demselben Muster: Kurzer Text, direkte Ansprache mit Vornamen, Einladung zu einem kurzen Call, minimale Absenderinfos – meist für irgendwelche IT-Dienstleistungen, Tools oder Beratungen. Viele unserer Kunden fragen: Wie kommen diese Leute eigentlich an meine Adresse? Und was kann ich dagegen tun?
Woher kommen die Daten?
Die meisten Absender sammeln öffentlich verfügbare Informationen:
- LinkedIn-Profile (Name, Position, Firma, oft auch Mailadresse, wenn freigeschaltet)
- Firmenwebsites (oft stehen dort allgemeine Mailadressen, manchmal auch persönliche)
- Branchenverzeichnisse oder Eventteilnehmerlisten
- Gekaufte Adressdatenbanken (teils rechtlich heikel, teils aber legal, je nach Quelle)
Besonders LinkedIn ist hier eine Goldgrube: Schon wer nur in der Vernetzung den Haken bei „Kontaktdaten teilen“ gesetzt hat, macht es einfacher. Aber auch ohne direkte Freigabe können findige Anbieter über Kombinationen wie
Ist das legal?
Grundsätzlich gilt: § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verbietet Werbemails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung.
Ausnahmen gelten nur, wenn z. B. Bestandskundenwerbung vorliegt (enge Grenzen!). Ein LinkedIn-Kontakt allein ist keine Werbeerlaubnis. Vernetzt sein heißt nicht, dass Mails mit Verkaufsabsicht einfach so geschickt werden dürfen.
Datenschutzrechtlich ist die Mailadresse ein personenbezogenes Datum – auch hier sind Transparenz und Rechtsgrundlage Pflicht.
Kurz: Auch wenn der Kontakt „nur nett gefragt“ wirkt, ist das oft nicht rechtmäßig, denn es ist Werbung.
Was kann man selbst tun?
Es gibt mehrere Hebel, um sich zu schützen:
- LinkedIn checken: Unter Datenschutz & Einstellungen → Sichtbarkeit → Wer kann Ihre E-Mail-Adresse sehen → am besten auf nur ich stellen.
- LinkedIn-InMails blockieren: Unter Kommunikation → Nachrichten von anderen → InMail-Nachrichten steuern.
- Generische Adressen nutzen: Z. B. info@ statt vorname.nachname@, zumindest nach außen.
- Spam-Filter anpassen: Viele Tools bieten Regeln, um unerwünschte Absender zu blocken.
Wie clever reagieren?
Wir arbeiten an einem Set von Standardantworten, die Mandanten nutzen können, um:
- die Werbeeinwilligung gemäß § 7 UWG abzufragen
- gleichzeitig eine Datenauskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zu stellen.
- Deutlich und rechtswirksam einen Erhalt von weiteren Werbemails abzulehnen.
Das sorgt dafür, dass die Absender aktiv werden müssen – und in vielen Fällen auch, dass Ruhe einkehrt. Bei Interessse melden Sie sich gerne bei uns.
Fazit: Nicht alles einfach hinnehmen
Nicht jede Werbemail ist Spam, aber viele sind unzulässig. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen, die eigenen Einstellungen zu prüfen und – wenn’s zu viel wird – auch mal juristisch klar nachzufragen. Wir helfen unseren Kunden dabei nicht nur beratend, sondern bald auch ganz praktisch mit fertigen Antworttexten.