Die neue Flut von Werbemails: Woher haben die meine Daten?

LinkedIn, § 7 UWG, DSGVO & Co.: Was erlaubt ist – und wie man sich wehren kann

Wer kennt es nicht? Fast täglich landen Mails im Postfach, oft nach demselben Muster: Kurzer Text, direkte Ansprache mit Vornamen, Einladung zu einem kurzen Call, minimale Absenderinfos – meist für irgendwelche IT-Dienstleistungen, Tools oder Beratungen. Viele unserer Kunden fragen: Wie kommen diese Leute eigentlich an meine Adresse? Und was kann ich dagegen tun?

Woher kommen die Daten?

Die meisten Absender sammeln öffentlich verfügbare Informationen:

  • LinkedIn-Profile (Name, Position, Firma, oft auch Mailadresse, wenn freigeschaltet)
  • Firmenwebsites (oft stehen dort allgemeine Mailadressen, manchmal auch persönliche)
  • Branchenverzeichnisse oder Eventteilnehmerlisten
  • Gekaufte Adressdatenbanken (teils rechtlich heikel, teils aber legal, je nach Quelle)


Besonders LinkedIn ist hier eine Goldgrube: Schon wer nur in der Vernetzung den Haken bei „Kontaktdaten teilen“ gesetzt hat, macht es einfacher. Aber auch ohne direkte Freigabe können findige Anbieter über Kombinationen wie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oft leicht raten.

Ist das legal?

Grundsätzlich gilt: § 7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verbietet Werbemails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung.

Ausnahmen gelten nur, wenn z. B. Bestandskundenwerbung vorliegt (enge Grenzen!). Ein LinkedIn-Kontakt allein ist keine Werbeerlaubnis. Vernetzt sein heißt nicht, dass Mails mit Verkaufsabsicht einfach so geschickt werden dürfen.

Datenschutzrechtlich ist die Mailadresse ein personenbezogenes Datum – auch hier sind Transparenz und Rechtsgrundlage Pflicht.

Kurz: Auch wenn der Kontakt „nur nett gefragt“ wirkt, ist das oft nicht rechtmäßig, denn es ist Werbung.

Was kann man selbst tun?

Es gibt mehrere Hebel, um sich zu schützen:

  • LinkedIn checken: Unter Datenschutz & Einstellungen → Sichtbarkeit → Wer kann Ihre E-Mail-Adresse sehen → am besten auf nur ich stellen.
  • LinkedIn-InMails blockieren: Unter Kommunikation → Nachrichten von anderen → InMail-Nachrichten steuern.
  • Generische Adressen nutzen: Z. B. info@ statt vorname.nachname@, zumindest nach außen.
  • Spam-Filter anpassen: Viele Tools bieten Regeln, um unerwünschte Absender zu blocken.

Wie clever reagieren?

Wir arbeiten an einem Set von Standardantworten, die Mandanten nutzen können, um:

  • die Werbeeinwilligung gemäß § 7 UWG abzufragen
  • gleichzeitig eine Datenauskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zu stellen.
  • Deutlich und rechtswirksam einen Erhalt von weiteren Werbemails abzulehnen.

    Das sorgt dafür, dass die Absender aktiv werden müssen  – und in vielen Fällen auch, dass Ruhe einkehrt. Bei Interessse melden Sie sich gerne bei uns. 

    Fazit: Nicht alles einfach hinnehmen

    Nicht jede Werbemail ist Spam, aber viele sind unzulässig. Es lohnt sich, genauer hinzuschauen, die eigenen Einstellungen zu prüfen und – wenn’s zu viel wird – auch mal juristisch klar nachzufragen. Wir helfen unseren Kunden dabei nicht nur beratend, sondern bald auch ganz praktisch mit fertigen Antworttexten.


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