Wie wir bei Datiq neue Risiken, Urteile und Technologien einordnen
Rechtliche KI-Entwicklungen systematisch bewerten
Der Einsatz von KI-Systemen nimmt zu – und mit ihm die Anzahl neuer rechtlicher Anforderungen. Nicht jede Schlagzeile bedeutet tatsächlichen Handlungsdruck. Um Mandanten Orientierung zu geben, bewerten wir bei Datiq jede relevante Entwicklung anhand eines klaren, strukturierten Vorgehensmodells – unabhängig davon, ob es um Datenschutz, Urheberrecht, KI-VO oder andere regulatorische Fragen geht.
1. Kontinuierliches Monitoring aller relevanten Rechtsquellen
Wir beobachten laufend alle Entwicklungen, die Auswirkungen auf Datenschutz und Compliance haben können:
- nationale und europäische Gerichtsurteile
- Gesetzgebungsverfahren zur DSGVO, KI-Verordnung und TDM
- Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden
- technische Neuerungen rund um KI-Tools, Datenverarbeitung und Plattformen
- Entwicklungen im Bereich Informationssicherheit (Verknüpfung zu Bereich B)
Damit stellen wir sicher, dass Risiken früh erkannt und fachlich eingeordnet werden können.
2. Fachliche Analyse aus Datenschutz- und Compliance-Sicht
Wir prüfen zunächst, wie relevant ein neues Thema fachlich ist:
- Betrifft es personenbezogene Daten oder nur technische Abläufe?
- Geht es um den Verantwortlichen oder um den Tool-Anbieter?
- Handelt es sich um verbindliche Rechtsprechung, behördliche Hinweise oder bloße Einschätzungen?
- Muss die Einschätzung in das Datenschutz-Managementsystem (A3: Aufbau eines DSMS) einfließen?
Damit unterscheiden wir zuverlässig zwischen tatsächlichen Risiken und reinen Unsicherheiten.
3. Bewertung der Auswirkungen auf Ihr Unternehmen
Anschließend prüfen wir die konkrete Betroffenheit:
- eingesetzte KI-Tools wie Assistants, Copilot oder Automatisierungssysteme
- eingesetzte Software und Auftragsverarbeiter (A1: Beratung zum Datenschutz)
- Rollen und Verantwortlichkeiten (Abgleich mit A2/A5: Externe DSB und Unterstützung interner DSBs)
- interne und externe Datenflüsse
- mögliche Drittlandsübermittlungen
- Policies und bestehende Richtlinien (z. B. KI-Vorgaben, IT-Sicherheitsrichtlinien)
Nur wenn Ihr Unternehmen tatsächlich betroffen ist, entsteht Handlungsbedarf.
4. Ableitung klarer, umsetzbarer Handlungsempfehlungen
Falls Maßnahmen notwendig sind, definieren wir diese klar und verständlich:
- Anpassung von DSMS-Dokumentationen (A3)
- Überprüfung oder Anpassung von AV-Verträgen (A1)
- Ergänzung interner Richtlinien, insbesondere KI-Policies
- Aktualisierung technischer und organisatorischer Maßnahmen
- Schnittstellenabstimmung mit der Informationssicherheit
- Vorbereitung auf mögliche Rückfragen der Aufsichtsbehörden
Ebenso wichtig:
Wenn keine Maßnahmen notwendig sind, kommunizieren wir das genauso klar.
5. Sachliche Kommunikation ohne Verunsicherung
Wir vermitteln neue Entwicklungen so, dass Sie sie verstehen – ohne Panik und ohne unnötige Komplexität:
- verständlich
- faktenbasiert
- ohne Dramatisierung
- mit klaren Prioritäten
Damit bleibt Ihr Datenschutz handhabbar und belastet weder interne Ressourcen noch Abläufe.
6. Integration in bestehende Datenschutz-Prozesse
Relevante Themen werden systematisch in Ihre bestehenden Strukturen eingebettet:
- Ergänzungen im DSMS (A3)
- Aktualisierung von Prozessen, insbesondere in Verbindung mit AX1: Typischer Ablauf eines Datenschutzprojekts
- Anpassungen zu unserer Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter (A2/A5)
- Abstimmung mit IT-Dienstleistern und Informationssicherheit (B1: ISB)
- Vorbereitung der Dokumentation für Audits, Datenschutzprüfungen oder Zertifizierungen
So entsteht ein langfristig stabiles, auditfähiges Datenschutz-Management.
Fazit: KI-Entwicklungen sind dynamisch – unser Vorgehen macht sie beherrschbar
Durch unser strukturiertes Vorgehensmodell stellen wir sicher, dass Sie nur dann handeln müssen, wenn tatsächliche Risiken entstehen. Alles andere filtern wir zuverlässig heraus.
Damit behalten Sie die Kontrolle – ohne unnötigen Aufwand und ohne Überreaktionen.
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