Leitfaden für Unternehmen

Einrichten und Betreiben einer internen Meldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die eine verbesserte Rechtsgrundlage für Personen schafft, die Verstöße gegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen melden möchten.

Verpflichtete Unternehmen

Unternehmen und Verwaltungen ab 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, dafür entsprechende Meldekanäle einzurichten, um den Schutz der Hinweisgeber sicherzustellen. Die hinweisgebenden Personen können Mitarbeitende, Geschäftspartner, Lieferanten oder andere Stakeholder sein. Das Ziel des Gesetzes ist es, diese Personen vor Diskriminierung, Kündigung oder Schadensersatzansprüchen zu schützen, die sich aus ihrem Hinweis ergeben könnten. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz soll also ein sicherer Rahmen geschaffen werden, damit Hinweisgeber ohne Angst vor Repressalien ihre Bedenken äußern können.

Gründe, die für eine Entscheidung zugunsten unseres Unternehmens sprechen.

Unsere Juristinnen und Datenschutzbeauftragte verfügen über eine herausragende Fachkunde und bieten Ihnen einen umfassenden Service als interne Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Wir unterstützen Sie beim Aufbau und der Optimierung von Hinweisgebersystemen. Gemeinsam entwickeln wir einen maßgeschneiderten Ansatz, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, perfekt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist und gleichzeitig die erforderliche Flexibilität bietet. Dabei gewährleisten wir Professionalität, Vertraulichkeit und Integrität in jedem Schritt. 

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Alle Fakten auf einen Blick

Das Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Whistleblower zu schützen, die Missstände am Arbeitsplatz oder in der Organisation melden. Dazu gehören beispielsweise Korruption, Betrug, Diskriminierung, Umweltverschmutzung oder Verletzungen von Gesetzen und Vorschriften.

Adresse

datiq GmbH
Robert-Bosch-Str. 5
63225 Langen

Telefon/Fax

Tel: 06103-99739-0
Fax: 06103-9707-38