LinkedIn, § 7 UWG, DSGVO & Co.: Was erlaubt ist – und wie man sich wehren kann
Wer kennt es nicht? Fast täglich landen Mails im Postfach, oft nach demselben Muster: Kurzer Text, direkte Ansprache mit Vornamen, Einladung zu einem kurzen Call, minimale Absenderinfos – meist für irgendwelche IT-Dienstleistungen, Tools oder Beratungen. Viele unserer Kunden fragen: Wie kommen diese Leute eigentlich an meine Adresse? Und was kann ich dagegen tun?
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Am 20. Mai 2025 hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) seinen aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Wie in jedem Jahr enthält der Bericht nicht nur statistische Auswertungen, sondern auch konkrete Hinweise und Bewertungen, die für Unternehmen und Datenschutzbeauftragte unmittelbare Relevanz haben.
Wir haben den Bericht für Sie analysiert und stellen die wichtigsten Erkenntnisse in einem ausführlichen Whitepaper zur Verfügung – praxisnah, verständlich und direkt anwendbar.
Datenschutzvorfälle beim Auftragsverarbeiter stellen eine besondere Herausforderung dar: Die Daten liegen bei einem Dienstleister, der Vorfall wird vielleicht gar nicht sofort gemeldet – und dennoch ist das eigene Unternehmen voll verantwortlich. Viele Verantwortliche glauben, dass mit einem AV-Vertrag die Verantwortung abgegeben ist. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Wer personenbezogene Daten durch Dritte verarbeiten lässt, bleibt Herr der Verfahren – mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Dieser Artikel erklärt, was bei Datenschutzverletzungen beim Auftragsverarbeiter zu beachten ist, welche Rolle Verantwortliche einnehmen und wie sich Risiken durch klare Prozesse, gute Verträge und aktives Handeln reduzieren lassen.