Es kommt regelmäßig vor, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft Unternehmen nach Mitarbeiterdaten fragen. Im Rahmen von Ermittlungen oder zur Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten ist das Unternehmen zur Mitarbeit verpflichtet – aber dabei sind datenschutzrechtliche Spielregeln zu beachten. Was darf und muss man aber wirklich tun, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft im Unternehmen nach Daten von Mitarbeitern fragen?
Diese Information erläutert notwendige Grundlagen, die vor Einführung einer Videoüberwachung zu beachten sind. Sie dient nicht zur konkreten Beratung im Einzelfall. Sie stellt den gesetzlichen Rahmen dar und Sichtweisen der deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Mailchimp ist eine cloudbasierte Plattform zum Management und Versand von Newslettern. Der Anbieter der Plattform ist das US-amerikanische Unternehmen Rocket Science Group LLC mit Sitz in Atlanta, GA. Der korrekte Name der Plattform ist, seit der Übernahme im Jahr 2021, „Intuit Mailchimp“.
Am 12.05.2023 wurde das neue Hinweisgeberschschutzgesetz (HinSchG) vom Bundesrat bestätigt. Es wird Mitte Juni 2023 in Kraft treten und setzt hohe Anforderungen an Unternehmen. Die Fristen für die Umsetzung sind eng, und die Bußgelder für die Nichtumsetzung sind hoch.