Warum Datenschutzbeauftragte auf Zusammenarbeit bestehen...

… und warum fehlende Mitwirkung ein echtes Risiko für Unternehmen ist.

In vielen Unternehmen ist Datenschutz weder abgeschlossen noch aktuell. Häufig existieren einzelne Dokumente, erste Konzepte oder punktuelle Maßnahmen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt wurden. Diese bilden jedoch nur einen Ausschnitt der Realität ab und verlieren mit der Zeit an Aussagekraft.

Datenschutz orientiert sich stets an der tatsächlichen Organisation eines Unternehmens. Prozesse verändern sich, Zuständigkeiten werden angepasst, neue IT-Systeme kommen hinzu oder bestehende werden anders genutzt. Bleibt der Datenschutz in dieser Entwicklung stehen, entsteht eine wachsende Lücke zwischen Dokumentation und gelebter Praxis – mit entsprechenden Risiken.

Ohne Mitwirkung bleibt Datenschutz wirkungslos

Datenschutz lässt sich nicht isoliert betreiben. Er setzt voraus, dass Informationen aus dem Unternehmen zusammengetragen, bewertet und in konkrete Maßnahmen überführt werden. Fehlt diese Mitwirkung, können selbst bekannte oder grundlegende Anforderungen nicht sinnvoll bearbeitet werden.

In der Praxis zeigt sich dies häufig durch ausbleibende Rückmeldungen, wechselnde Ansprechpartner oder nicht wahrgenommene Abstimmungen. Der Datenschutzbeauftragte verfügt in solchen Fällen nicht über die notwendigen Informationen, um Risiken realistisch einzuschätzen oder sinnvolle Empfehlungen auszusprechen. Datenschutz bleibt dann formell, aber inhaltlich wirkungslos.

Verantwortung und Initiative liegen beim Unternehmen

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist eine gesetzliche Pflicht des Unternehmens. Diese Verantwortung kann nicht ausgelagert oder delegiert werden. Entsprechend muss auch die Initiative zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Datenschutzes aus dem Unternehmen selbst kommen.

Datenschutz ist kein reines Reaktionsthema. Er funktioniert nicht dauerhaft auf Basis wiederholter Hinweise oder Erinnerungen durch den Datenschutzbeauftragten. Vielmehr setzt ein wirksamer Datenschutz voraus, dass das Unternehmen selbst ein Interesse daran hat, Risiken zu erkennen, Veränderungen mitzuteilen und notwendige Entscheidungen aktiv herbeizuführen.

Bedeutung im Kontakt mit Aufsichtsbehörden

Im Falle von Prüfungen, Beschwerden oder Anfragen durch Aufsichtsbehörden ist entscheidend, ob Datenschutz nachvollziehbar organisiert und aktiv begleitet wurde. Dabei geht es nicht allein um vorhandene Dokumente, sondern um die Frage, ob Datenschutz tatsächlich gelebt und gesteuert wird.

Aufsichtsbehörden prüfen regelmäßig, ob Zuständigkeiten klar geregelt sind, Entscheidungen dokumentiert wurden und der Datenschutzbeauftragte eingebunden war. Fehlt diese Struktur, entsteht schnell der Eindruck, dass Datenschutz lediglich formal behandelt wurde. Dies kann zu Nachfragen, Auflagen oder weitergehenden Prüfungen führen – unabhängig davon, ob konkrete Datenschutzverstöße vorliegen.

Datenschutz ist Chefsache

Datenschutz betrifft regelmäßig organisatorische, technische und strategische Entscheidungen. Dazu zählen unter anderem der Einsatz von IT-Systemen, die Gestaltung von Prozessen, der Umgang mit Dienstleistern oder strukturelle Veränderungen im Unternehmen. Solche Fragen lassen sich nicht auf operativer Ebene abschließend klären.

Werden datenschutzrechtliche Themen Mitarbeitenden ohne entsprechende Entscheidungsbefugnis übertragen, entstehen Verzögerungen und Unklarheiten. Sachverhalte werden zwar vorbereitet oder diskutiert, notwendige Entscheidungen jedoch nicht getroffen. Die Verantwortung verbleibt bei der Unternehmensleitung, die sicherstellen muss, dass Datenschutz wirksam gesteuert und entschieden wird.

Regelmäßiger Austausch schafft Schutz

Regelmäßige Abstimmungen – etwa in Form von Jour Fixes – sind kein organisatorischer Selbstzweck. Sie schaffen einen festen Rahmen, um offene Punkte systematisch zu identifizieren, Prioritäten zu setzen und Entwicklungen einzuordnen. Dadurch wird Datenschutz planbar und steuerbar.

Gleichzeitig ermöglichen solche Abstimmungen eine nachvollziehbare Dokumentation der Zusammenarbeit. Für Unternehmen ist dies ein wichtiger Faktor, um im Bedarfsfall darzustellen, dass Datenschutz aktiv begleitet und nicht dem Zufall überlassen wurde. Regelmäßiger Austausch wirkt damit präventiv und risikomindernd.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt Unternehmen beim Aufbau, bei der Weiterentwicklung und bei der Bewertung datenschutzrechtlicher Maßnahmen. Er ordnet rechtliche Anforderungen ein, weist auf Risiken hin und zeigt praktikable Lösungswege auf. Seine Tätigkeit ist beratend und begleitend angelegt.

Diese Unterstützung setzt voraus, dass der Datenschutzbeauftragte frühzeitig eingebunden wird, über relevante Veränderungen informiert ist und mit Ansprechpartnern zusammenarbeitet, die Entscheidungen herbeiführen können. Ohne diese Einbindung kann der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben nicht wirksam erfüllen und auch keine belastbare Einschätzung zur Datenschutzlage des Unternehmens abgeben.

Datenschutz als Gestaltungsaufgabe verstehen

Richtig verstanden ist Datenschutz kein Hindernis, sondern ein Instrument zur Strukturierung unternehmerischer Entscheidungen. Er schafft Transparenz, definiert Verantwortlichkeiten und hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.

Diese Wirkung entfaltet Datenschutz jedoch nur dort, wo er aktiv betrieben wird. Kommunikation, Mitwirkung und klare Zuständigkeiten sind dafür keine zusätzlichen Anforderungen, sondern die Grundlage eines funktionierenden Datenschutzmanagements.

 

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